Law and Order
§ 1 Name und Sitz
1.) Der Verein führt den Namen Country Freunde Rhein Main e. V.
2.) Es führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener
Verein" in der abgekürzten Form "e.V." (VR 9031 Amtsgericht Frankfurt am Main)
3.) Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt a. Main
§ 2 Zweck des Vereins
1.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinn des Abschnittes " Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabeordnung
2.) Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der Country-Music und auch
der angelsächsischen Folk-Music in der Region Rhein Main sowie der
Pflege der damit verbundenen deutsch-amerikanischen Freundschaft.
§ 3 Vereinstätigkeiten
1.) Der Verein erfüllt seine Aufgabe durch Treffen der Freunde der Country-Music,
die der Förderung der Kontakte und des Erfahrungsaustausches dienen,
durch Veranstaltungen, Workshops und Talentwettbewerbe.