Law and Order   

  § 1 Name und Sitz

1.)   Der Verein führt den Namen Country Freunde Rhein Main e. V.

2.)   Es führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener
       Verein" in der abgekürzten Form "e.V." (VR 9031 Amtsgericht Frankfurt am Main)
 
3.)   Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt a. Main

 

  § 2 Zweck des Vereins

1.)    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
        Sinn  des Abschnittes " Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabeordnung  

2.)    Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der Country-Music und auch  
        der  angelsächsischen Folk-Music in der Region Rhein Main sowie der 
        Pflege der damit  verbundenen   deutsch-amerikanischen Freundschaft.  

 

  § 3 Vereinstätigkeiten

1.)    Der Verein erfüllt seine Aufgabe durch Treffen der Freunde der  Country-Music,  
        die  der Förderung  der Kontakte und des Erfahrungsaustausches dienen, 
        durch  Veranstaltungen, Workshops und Talentwettbewerbe.